Ihr Steuerberater für Journalismus in der Welt der Medien.

tax direct berät Sie mit optimaler Branchenexpertise. Für das Maximum Netto Ihres Honorares.
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Spezielles Angebot für Journalisten

In der sich stark wandelnden Medienlandschaft sehen sich gerade freiberufliche Journalisten einem großen Druck auf ihre Honorare ausgesetzt. tax direct sorgt dafür, dass von den Honoraren das Maximum netto übrig bleibt.

Unsere speziellen Beratungsfelder für Journalisten sind u.a.:


Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und gewerblicher Tätigkeit:

Die Gewinne aus der „klassischen“ freien journalistische Tätigkeit unterliegen als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. EStG) nicht der Gewerbesteuer. Hingegen werden z.B. die Öffentlichkeitsarbeit für Unternehmen und die Arbeit in der Werbung regelmäßig als gewerblich (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG) eingestuft.

tax direct hilft die gewerbliche Einstufung möglichst zu vermeiden. Außerdem unterstützen wir Sie bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt in dieser Frage.

Betriebsausgabenpauschale

Insbesondere bei nebenberuflich tätigen Journalisten kann auch eine Nutzung der Betriebsausgabenpauschale sinnvoll sein. Es sind dann keine Aufzeichnungen über die Ausgaben mehr zu führen.

tax direct berät Sie, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Häusliches Arbeitszimmer

Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer können nur unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG).

tax direct prüft, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen und unterstützt Sie bei Gestaltungsmöglichkeiten.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz

Das Honorar kann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von zurzeit 7% unterliegen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 c UStG).

tax direct hilft bei Abgrenzungsschwierigkeiten weiter und stellt sicher, das keine Nachzahlung droht.

Kontakt

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20459 Hamburg

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