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Das übernehmen die Modelexperten von tax direct für Sie:

National


Sämtliche Leistungen rund um die Buchhaltung und Steuererklärungen
Unterstützung ab Beginn der Modeltätigkeit, z.B. bei der steuerlichen Registrierung
Steuerplanung, damit Sie wissen was auf Sie zukommt
Optimale Nutzung aller Regelungen im komplexen Bereich der Reisekosten
Welche Ausgaben können abgesetzt werden und was ist privat, z.B. bei Kleidung, Kosmetik etc.
Beratung bei der Nutzung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung

International


Auf Wunsch direkte Kommunikation mit den ausländischen Modelagenturen
Vermeidung des Steuerabzuges im Ausland, z.B. durch rechtzeitige Vorlage einer von uns beim deutschen Finanzamt beantragten Ansässigkeitsbescheinigung
Wir stellen durch Steuerfreistellung oder Steueranrechnung in Deutschland sicher, dass Sie nicht zweimal (im In- und Ausland) Steuern zahlen müssen
Unterstützung bei der Erstattung bereits gezahlter ausländischer Steuer durch Vermittlung eines Steuerberaters im Ausland vor Ort über das internationale Netzwerk unserer Partnerkanzlei RSM Ebner Stolz
Anträge auf Erstattung von deutscher Abzugsteuer für ausländische Models


Der persönliche Kontakt ist uns sehr wichtig. Sie haben bei uns feste Ansprechpartner, die Ihnen auch kurzfristig mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wissenswertes on Top

Die Einkünfte aus der selbstständigen Modelltätigkeit gehören nach §15 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu den Einkünften aus einem Gewerbebetrieb. Die Abgrenzung zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit wurde vom Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 08. Juni 1967 beschlossen und seitdem nicht widerlegt.

Einkommensteuer


Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Inland haben, sind Sie nach dem Einkommensteuergesetz in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte höher, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Haben Sie weder Ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (mindestens 6 Monate) im Inland werden ausschließlich Ihre deutschen Einkünfte in Deutschland versteuert. Sie unterliegen dann der beschränkten Steuerpflicht. Sämtliche ausländischen Einkünfte müssen dann in Ihrem Wohnsitzstaat versteuert werden.

Ausländische Steuer


Häufig ziehen ausländische Modellagenturen von Ihrem Honorar eine sogenannte Quellensteuer ab. In Doppelbesteuerungsabkommen wird zwischen dem Wohnsitzstaat (Deutschland) und dem Tätigkeitsstaat festgelegt in welchem Staat die Einkünfte wie besteuern werden.

Wir prüfen, ob hiernach der ausländische Quellensteuerabzug zulässig ist und nehmen auf Wunsch diesbezüglich direkt mit der ausländischen Agentur Kontakt auf. Häufig kann dann durch die Vorlage bestimmter Dokumente (z.B. Ansässigkeitsbescheinigung Ihres Finanzamtes in Deutschland) der Quellensteuerabzug vermieden werden.

Ist im Ausland zulässigerweise Quellensteuer von Ihrem Honorar abgezogen worden, stellen wir sicher, dass Ihre Einnahmen nicht doppelt besteuert werden.

Dies geschieht entweder indem die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird oder durch die steuerliche Freistellung der ausländischen Einnahmen in Deutschland.

Nach Absprache mit Ihnen ziehen wir gegebenenfalls Spezialisten im Ausland über unsere Partnerkanzlei RSM Ebner Stolz und deren internationales Netzwerk hinzu.

Gewerbesteuer


Als Gewerbetreibende/r unterliegt Ihr Gewinn auch der Gewerbesteuer. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften fällt Gewerbesteuer aber aufgrund eines Freibetrages erst ab einem Gewinn von über EUR 24.500,00 an.

Umsatzsteuer


Bis zu den in § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) genannten Umsatzgrenzen Sie grundsätzlich keine Umsatzsteuer zahlen. Wir beraten Sie, ob es dennoch vorteilhaft ist auf diese Steuerbefreiung zu verzichten. In diesem Fall erhalten Sie vom Finanzamt die in Ihren Betriebsausgaben (z.B. Agenturprovision) enthaltene Umsatzsteuer erstattet. Die Umsatzsteuer die Sie Ihren Kunden dann zusätzlich zu Ihrem Honorar berechnen, erhalten die Kunden in der Regel ebenfalls vom Finanzamt zurück.

Betriebsausgabenabzug


Aufgrund unserer Erfahrung bei der Betreuung von Fotomodellen kennen wir die typischerweise zu berücksichtigenden Ausgaben und Fragen Sie hiernach aktiv, damit alles berücksichtigt wird.

Die Abgrenzung zwischen steuerlichen Betriebsausgaben und steuerlich unbeachtlichen Ausgaben für die private Lebensführung ist gerade bei Fotomodellen manchmal schwierig. Dies gilt z.B. für Kosten von spezieller Kleidung für Castings und Fotoshootings. Wir geben Ihnen u.a. Hinweise zur optimalen Dokumentation dieser Ausgaben, damit das Finanzamt diese als Betriebsausgaben akzeptiert und Ihre Steuerbelastung sinkt.

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